Rechtsprechung
KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentümerversammlung; Versammlungsprotokoll; Eigentümerbeschluss; Abstimmungsergebnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entlastung der Hausverwaltung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiedereinsetzung bei Erstellung des Versammlungsprotokolls erst nach einem Monat
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 4 § 24 Abs. 6; FGG § 22 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen einer Versammlungsniederschrift bei Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ablauf der Anfechtungsfrist bei fehlender Niederschrift?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 85 T 346/00
- AG Berlin-Charlottenburg, 14.09.2000 - 70 II 265/00
- KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01
Papierfundstellen
- NZM 2002, 168 (Ls.)
- FGPrax 2002, 61
- ZMR 2002, 548
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01
Wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 24 Abs. 6 WEG ergibt, geht das Gesetz davon aus, dass die in der Versammlung gefassten Beschlüsse in eine Niederschrift aufzunehmen sind, die Protokollierung also nicht konstitutiv für das Zustandekommen des Eigentümerbeschlusses ist (BGH NJW 2001, 3339 = NZM 2001, 961 = ZMR 2001, 809 = ZWE 2001, 530). - BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01
Die erst nach Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist erfolgte Protokollierung hindert nicht die Annahme, dass in der Eigentümerversammlung vom 27. März 2000 Mehrheitsbeschlüsse zustande gekommen sind und die Anfechtungsfrist von diesem Zeitpunkt an zu laufen begonnen hat (vgl. BGHZ 136, 187 = NJW 1997, 2956 = ZMR 1997, 531). - KG, 20.01.1999 - 24 W 6942/98
Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist nach …
Auszug aus KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01
Auch die absolute Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages von einem Jahr nach § 22 Abs. 2 Satz 4 FGG in Verbindung mit § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG (KG NJW-RR 1999, 1244 = ZMR 1999, 354 = NZM 1999, 569; BayObLG ZMR 1998, 508) ist eingehalten, denn der maßgebliche Wiedereinsetzungsantrag des Antragstellers vom 28. September 2000 ist vor Ablauf der absoluten Frist am 27. April 2001 gestellt worden.
- KG, 08.01.1997 - 24 W 4957/96
Rechte des Eigentümers, wenn der Vertreter in der Versammlung von der …
Auszug aus KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01
Sie konnten mangels entgegenstehenden Vortrags der Beteiligten, der auch nicht weiter aufklärungsbedürftig war, davon ausgehen, die Fristversäumung des Antragstellers sei verspätet, weil der Antragsteller, der an der Eigentümerversammlung nicht teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muss, welche Beschlüsse gefasst wurden, wozu ihm § 24 Abs. 6 WEG eine rechtliche Handhabe bietet (KG ZMR 1997, 254, 256; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 405; OLG Hamm ZMR 1999, 199, 200; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 220, 221 = NJW-RR 1995, 464; BayObLG … - OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93
Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter …
Auszug aus KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01
Sie konnten mangels entgegenstehenden Vortrags der Beteiligten, der auch nicht weiter aufklärungsbedürftig war, davon ausgehen, die Fristversäumung des Antragstellers sei verspätet, weil der Antragsteller, der an der Eigentümerversammlung nicht teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muss, welche Beschlüsse gefasst wurden, wozu ihm § 24 Abs. 6 WEG eine rechtliche Handhabe bietet (KG ZMR 1997, 254, 256; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 405; OLG Hamm ZMR 1999, 199, 200; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 220, 221 = NJW-RR 1995, 464; BayObLG … - BGH, 20.06.1979 - IV ZB 147/78
Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - Rechtzeitigkeit …
Auszug aus KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01
Auf die nähere Darlegung und Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe durch den Antragsteller kommt es dann nicht an, wenn die Tatsachen sich offenkundig aus den Akten ergeben, selbst wenn der Antragsteller nicht ausdrücklich darauf hinweist (…Jansen, FGG 2. Auflage, § 22 Rdnr. 27;… Keidel/Kahl, FGG 14. Auflage, § 22 Rdnr. 38; BGH FamRZ 1979, 909/910). - OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98
Anfechtungsfrist bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Voraussetzungen für …
Auszug aus KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01
Sie konnten mangels entgegenstehenden Vortrags der Beteiligten, der auch nicht weiter aufklärungsbedürftig war, davon ausgehen, die Fristversäumung des Antragstellers sei verspätet, weil der Antragsteller, der an der Eigentümerversammlung nicht teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muss, welche Beschlüsse gefasst wurden, wozu ihm § 24 Abs. 6 WEG eine rechtliche Handhabe bietet (KG ZMR 1997, 254, 256; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 405; OLG Hamm ZMR 1999, 199, 200; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 220, 221 = NJW-RR 1995, 464; BayObLG … - OLG Karlsruhe, 28.04.1999 - 11 Wx 4/99
Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für einen an einer …
Auszug aus KG, 09.01.2002 - 24 W 91/01
Sie konnten mangels entgegenstehenden Vortrags der Beteiligten, der auch nicht weiter aufklärungsbedürftig war, davon ausgehen, die Fristversäumung des Antragstellers sei verspätet, weil der Antragsteller, der an der Eigentümerversammlung nicht teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muss, welche Beschlüsse gefasst wurden, wozu ihm § 24 Abs. 6 WEG eine rechtliche Handhabe bietet (KG ZMR 1997, 254, 256; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 405; OLG Hamm ZMR 1999, 199, 200; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 220, 221 = NJW-RR 1995, 464; BayObLG …
- BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02
Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren - verzögerte Protokollerstellung
Liegt ein Verschulden im Sinne des § 22 Abs. 2 FGG, § 233 ZPO vor, so kann Wiedereinsetzung gleichwohl gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass sich das Verschulden nicht auf die Fristversäumung ausgewirkt haben kann (BGH NJW 2000, 3649/3650; KG ZMR 2002, 548 ff.;… Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 233 Rn. 14).Ein objektives Hindernis für die Fristwahrung stellt es dar, wenn die Niederschrift innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG noch gar nicht vorliegt (KG ZMR 2002, 548), da die Niederschrift auch der Information über Inhalt und Zustandekommen von Beschlüssen und damit der Vorbereitung einer etwaigen Beschlussanfechtung dient (BayObLGZ 1974, 86/89).
Auf mündliche Auskünfte, insbesondere solche von anderen Versammlungsteilnehmern, muss sich der Wohnungseigentümer nicht verlassen (KG ZMR 2002, 548/549).
Eine Anfechtung von Beschlüssen ins Blaue hinein, ohne zuverlässige Kenntnis von deren Inhalt, ist dem Wohnungseigentümer nicht zuzumuten (KG ZMR 2002, 548/549).
- OLG Köln, 07.11.2007 - 16 Wx 237/07
Bestellung eines Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen
Eines ausdrücklichen Antrags auf Wiedereinsetzung für die Fristversäumung in zweiter Instanz bedarf es dabei nicht (vgl. KG, FGPrax 2002, 61). - BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 165/03
Eigentümerbeschluss: Anfechtbarkeit - Auslegung - Wiedereinsetzung bei Versäumung …
Es steht zwar nicht fest, dass das Protokoll noch innerhalb der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG fertig gestellt wurde und der Antragsteller es hätte einsehen können (dazu BayObLG ZMR 2003, 435; KG ZMR 2002, 548).